Bewertungsmöglichkeiten


1. Wertermittlung

Foto unabhängig & neutral

unabhängig & neutral

Wichtig zu wissen: Bei einer Wertermittlung handelt es sich nicht um ein Gutachten nach den Richtlinien des § 194 BauGB, sondern um eine fundierte Orientierungshilfe für Sie als Eigentümer.

Ein marktgerechter Angebotspreis ist die Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Denn durch einen zu hoch angesetzten Preis verzögert sich der Verkauf. So wird Ihr Objekt als Ladenhüter wahrgenommen und erzielt am Ende einen niedrigeren Preis, als wäre es gleich zu einem realistischen Preis angeboten worden. Dieser Fehler lässt sich später nicht mehr korrigieren und kostet Sie bares Geld. Steuern Sie dem entgegen durch unsere fundierte Wertermittlung und eine wohlüberlegte Preisfindung.

2. Kurzgutachten

kurz & günstig

Nicht in jeder Situation ist die Erstellung eines umfangreichen Verkehrswertgutachtens notwendig, welches vor Gericht und Behörden Bestand hat. Daher bieten wir Ihnen das Kurzgutachten an.

Im Unterschied zu Verkehrswertgutachten sind bei einem Kurzgutachten die verbale Beschreibung des Objektes, die Erläuterung der Wertansätze sowie die enthaltenden Anlagen (Fotos, Kartenmaterial) in verkürzter Form dargestellt. Auskünfte aus weiteren öffentlichen Registern (z.B. Altlastenkataster, Baulastenauskunft, Denkmalschutz) sind kein Bestandteil des Kurzgutachtens.

Die Erstellung eines Kurzgutachtens ist immer dann sinnvoll, wenn eine Verwendung vor Gericht oder den Finanzbehörden nicht notwendig bzw. keine Konfliktsituation (z.B. Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Erbsituationen oder Scheidung) gegeben ist. In Fällen wie diesen ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB zur Sicherstellung der Anerkennung notwendig.

3. Verkehrswertgutachten

Foto neutral & gerichtsverwertbar

neutral & gerichtsverwertbar

Sie benötigen eine verlässliche Ermittlung zum Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einem Ein- oder Zweifamilien-, sowie einem Doppelhaus, die auch bei Gericht und Behörden Bestand hat? Dann ist eine neutrales, unabhängiges Verkehrswertgutachten genau das Richtige für Sie – regional verfügbar und mit uns als zentralen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Der Verkehrswert (Marktwert) ist definiert im § 194 BauGB (Baugesetzbuch). Sinngemäß handelt es sich dabei um den Preis, der bei einem Verkauf auf einem objektiven Markt zum Stichtag wahrscheinlich erzielt werden könnte.

Der Wert einer Immobilie wird durch viele Faktoren beeinflusst. Dazu gehören Lage, Erschließung, Bausubstanz, Wohn- bzw. Nutzfläche, Raumaufteilung, Ausstattung, energetische Eigenschaften, rechtliche Gegebenheiten, Vermietungsstand und nicht zuletzt die Markt- und Konkurrenzsituation.
Für die marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen. Warum nicht gleich einen Sachverständiger & Immobilienmakler einschalten? 

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