Bewertungsanlässe


Wann ist eine Wertermittlung empfehlenswert?

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Kauf und Verkauf

Wenn es um den Wert einer Immobilien geht, verschätzen sich viele Immobilienbesitzer oder die die es werden möchten. 
Es ist ein Irrglaube zu denken, es sei sinnvoll, beim Immobilienkauf oder -verkauf mit einem möglichst hohen Fantasie-Preis einzusteigen. Um vieles erfolgreicher ist es, von Anfang an einen realistischen Preis festzulegen, der der Lage, der Größe und dem Zustand des Objekts entspricht.
Die Bewertung von Immobilien ist auch in einigen Online-Portalen möglich, doch grundsätzlich ist der Rat eines Immobiliengutachters unverzichtbar. 
Hier sollten wir alle schon vom Automarkt gelernt haben. Denn Kunden nur mit  Mond-Preisen in die Werkstätten zu locken, die anschließend am Markt nicht erzielt werden können, sind wenig erfolgsversprechend.
Auf der Grundlage einer Immobilienbewertung werden existentielle Entscheidungen getroffen. Umso wichtiger ist es daher, dass die Bewertung professionell und nachhaltig erfolgt. Nicht spekulieren, sondern wissen!

Mit einer Bewertung vom DEKRA zertifizlerten Sachverständiger sind Sie immer auf der sicheren Seite! 

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Erbschaft

Erben bringt Segen, aber auch Sorgen. Wer erbt steht vor einer wichtigen Frage: Wie viel ist das Erbe wert? Die Beantwortung dieser Frage entscheidet nicht nur über die Höhe der Anteile, die jedem Erben zustehen, sondern auch um die Höhe der Erbschaftssteuer. Gerade wenn es um eine Immobilie geht, ist der monetäre Wert oftmals nicht bekannt. Jedoch ist dieser sehr wichtig, um etwaige Miterben auszuzahlen, selbst eine Forderung an die Miterben zu stellen oder die Erbschaftssteuer zu kalkulieren.
Erben können nach §198 Bewertungsgesetz durch ein unabhängiges Gutachten den geringeren Wert dokumentieren und die anfallende Steuerlast mindern. Gerade wenn es um eine familiäre Erbauseinandersetzunge geht, empfiehlt sich die Bewertung der Immobilie durch einen neutralen Sachverständigen erstellen zu lassen. Damit werden Streitigkeiten direkt vermieden. 

Gehen Sie auf Nummer sicher, wenn es um eine Immobilienerbschaft geht!
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Ehescheidung

Eine Trennung bzw. Scheidung tut  weh. Ist gemeinsames Immobilienvermögen vorhanden, steht eine Auszahlung an, muss Zugewinn durch Immobilienbesitz berechnet werden oder wollen Sie im Vorfeld einer Scheidung die finanziellen Konsequenzen kennen?

Für die Wertermittlung einer Immobilie ist es zunächst einmal unerheblich, ob es sich um einen freien Verkauf, eine Zwangsversteigerung oder eine Verwertung im Zuge von Trennung bzw. Scheidung handelt. Zur Bewertung werden entweder gerichtliche oder außergerichtliche Verfahrenswege beschritten.

Sinnvoll, kostensparend und prozessbeschleunigend ist es auf alle Fälle, beide Ehegatten in die Klärung einzubeziehen. Eine objektive, unabhängige Bewertung der Immobilie durch den DEKRA zertifizierten Sachverständigen empfiehlt sich bereits vorab.

Lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie bei Trennung und Scheidung neutral ermitteln!

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Pflegschaft

Eine Pflegschaftsbetreuung geht mit zahlreichen Pflichten und Aufgaben einher. 
Sehr häufig kommen auf die Beteiligten auch Immobilienfragen zu. 
Dies kann der Fall sein, wenn es sich um den Verkauf einer Immobilie mit Zustimmung des Vormundschaftgerichts handelt. 

Mit einem Verkehrswertgutachten vom DEKRA zertizierten Sachveständigen sichern Sie sich gegen unangenehme Überraschungen ab.
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steuerliche Zwecke

Insbesondere durch die Erbschaftssteuerreform hat die professionelle Immobilienbewertung an Bedeutung gewonnen. Demnach ist für die Festsetzung der Erbschaftssteuer künftig der Marktwert (Verkehrswert) zu ermitteln und nicht wie bisher der niedrigere Steuerwert.

Aber auch bei der Bewertung von Betriebsvermögen z. B. im Zuge einer Betriebsübernahme etc. ist die Wertermittlung nicht unerheblich. 

Schützen Sie sich davor zu viel Steuergeld an das Finanzamt zu zahlen!

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